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Zwischen der „Allianz Private Krankenversicherung AG“ und der „Zürich Agrippina Krankenversicherung AG“ bewegen sich ungefähr fünfzig Versicherungsgesellschaften, die den deutschen Markt an privaten Krankenversicherungen abdecken.
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es unzählige verschiedene Tarife und Versicherungen. Leider lässt sich daraus keine Versicherungslösung ermitteln, die zu jedem Verbraucher passt. Statt dessen stellt sich der Versicherungsnehmer den Leistungsumfang so zusammen, dass er zum eigenen Lebensstandard und zur Risikobereitschaft passt. Er kann z.B. zwischen verschiedenen Stationär-, Ambulanz-, Zahn- und Krankentagegeldleistungen wählen und über die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden. Da es eine Vielzahl von Versicherungsanbietern gibt, stehen auch etliche Tarifkombinationen zur Verfügung.
Kriterien für die optimale Krankenversicherung
Bei der Suche nach einer günstigen privaten Krankenversicherung sollte man neben den aktuellen Beiträgen auch die langfristige Beitragsentwicklung im Auge haben. Beitragsstabilität ist für eine private Krankenversicherung mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig und wird nur durch konservative Planung und eine ausgeglichene Kundenstruktur erreicht.
Für den Verbraucher ist es jedoch sehr aufwändig, die zahlreichen Versicherungsgesellschaften auf ihre Beitragsstabilität zu überprüfen. Man kann sich daher an einen sachkundigen Versicherungsmakler wenden, der die Vergleichswerte für diverse Versicherungen zur Verfügung hat.
Folglich lässt sich keine der zahlreichen Versicherungsgesellschaften von vornherein als „beste private Krankenversicherung“ auszeichnen. Außerdem sind insbesondere die persönlichen Anforderungen für eine unabhängige Empfehlung entscheidend. Wer also Versicherungen und Tarife vergleichen möchte, sollte sich von einem Versicherungsfachmann einen kostenlosen, objektiven Versicherungsvergleich erstellen lassen.
Was eine PKV leisten sollte
Die Tarifangebote der privaten Krankenversicherungen bestehen meist aus vier Komponenten: Stationär-, Ambulanz-, Zahn- und Krankentagegeldtarif (wobei letzterer bei Beamten entfällt). Die folgenden Leistungen sollte eine PKV mindestens anbieten:
- Ambulante Behandlung: Die PKV sollte Honorare für Ärzte und Zahnärzte bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der entsprechenden Gebührenordnung zurückerstatten.
- Stationäre Behandlung: Sowohl die Unterbringung im Zweibettzimmer als auch die Chefarztbehandlung sollten in der privaten Krankenversicherung enthalten sein.
- Zahnmedizin: Die private Krankenkasse sollte mindestens 65 Prozent der Kosten für Inlays und Zahnersatz erstatten, sowie 90 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen.
- Vorsorgeuntersuchungen: Die private Krankenversicherung sollte die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen mindestens entsprechend den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse erstatten.
- Reisen: Krankheitskosten, die bei bis zu vier Wochen langen Reisen ins außereuropäische Ausland entstehen, sollten von der PKV erstattet werden.
- Krankentagegeld: Das Krankentagegeld der privaten Krankenkasse sollte mindestens 80 Euro pro Tag betragen.
Weitere Leistungen der PKV
Jede private Krankenversicherung bietet natürlich auch umfangreichere Leistungen an. Darunter fallen z. B. Kostenerstattungen für Brillen und Kontaktlinsen, Psychotherapie, Zahnersatz und Heilpraktiker, sowie die Übernahme von Arzthonoraren über dem Höchstsatz der Gebührenordnung. Der Verbraucher hat dabei den Vorteil, dass er sich die Versicherung nach seinen individuellen Bedürfnissen zusammenstellen kann.
Wer zur PKV wechseln kann
Aufgrund ihrer Kombination aus niedrigen Beiträgen und trotzdem hohen Leistungen ist die private Krankenversicherung attraktiv. Viele Selbständige und Beamte profitieren von der Möglichkeit, einen Krankenkassenwechsel in die PKV unabhängig von ihren Verdiensten vorzunehmen. Angestellte hingegen müssen vor ihrem Wechsel in die private Krankenversicherung eine bestimmte Einkommenshöhe nachweisen.
Für freiwillig Versicherte ist es jederzeit möglich einen Krankenkassenwechsel zu vollziehen. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind:
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt (Bruttoarbeitseinkommen) über der Versicherungspflichtgrenze liegt
- Beamte, Freiberufler und Selbständige unabhängig von ihrem Verdienst. Der besondere Vorteil für Beamte: Der Arbeitgeber zahlt eine Beihilfe zu den Krankheitskosten in Höhe von ca. 50 bis 70 Prozent der Aufwendungen.
- Studenten sowie Ärzte im Praktikum, sofern sie sich in der gesetzlichen Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen
Wer nicht in die PKV wechseln kann:
Arbeiter und Angestellte deren monatliches Bruttoeinkommen unter 4.050 Euro liegt sind Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse. Für sie ist ein Krankenkassenwechsel in eine private Krankenversicherung (Vollversicherung) nicht möglich. Dennoch können sie mit privaten Zusatzversicherungen ihren Versicherungsschutz ergänzen (z.B. Chefarztbehandlung)
So berechnen sich die Beiträge zur Krankenversicherung
Nach einer Beurteilung der Stiftung Warentest im FINANZtest Spezial zum Thema „Versicherungen“ können z. B. junge Männer beim Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV) oft Kostenvorteile in Höhe von mehreren Tausend Euro pro Jahr erzielen. Denn die Beiträge zur PKV werden auf der Grundlage des versicherten Risikos berechnet.
In den gesetzlichen Krankenkassen steigen die Beiträge dagegen mit dem Einkommen des Versicherungsnehmers bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. Daher können gerade Gutverdienende mit einem Beitragsvergleich bzw. dem Einstieg in die private Krankenversicherung häufig viel Geld sparen. Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln möchten, müssen aber nachweisen können, dass ihr Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Eine private Krankenversicherung erstattet ihren Versicherten außerdem jährlich bis zu sechs Monatsbeiträge zurück, sofern über längere Zeit keine Leistungen beansprucht wurden. In den gesetzlichen Krankenkassen gibt es leider keine vergleichbare Regelung. Die einzelnen Tarife und Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich und abhängig davon, bei welcher Versicherungsgesellschaft man seine PKV abschließt.
Fazit: Ein persönlicher Versicherungsvergleich (Beitrags- und Leistungsvergleich) sowie eine unabhängige Beratung sind hilfreich um aus den zahlreichen (über 1000) Tarifkombinationen das geeignete Angebot herauszufinden.
Die Krankenzusatzversicherung
Laut Stiftung Warentest (FINANZtest) wird nirgends der Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatienten deutlicher als im Krankenhaus. In den letzten Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Kassen (GKV) erheblich gekürzt. Dies führte für gesetzlich Krankenversicherte zu höheren Selbstbeteiligungen und Prämien sowie Leistungseinschränkungen.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung, die häufig mehr Leistung bei niedrigeren Preisen bietet, ist für Angestellte und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter 4.050 Euro leider vom Gesetzgeber aus nicht möglich.
Vorteile nutzen:
Jeder gesetzlich Versicherte kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen und so im Krankenhaus die gleiche Behandlung wie Privatpatienten bekommen. Das heißt Chefarztbehandlung statt Massenabfertigung, Unterbringung im Ein- bis Zweibettzimmer und eine unabhängigere Wahl des Krankenhauses. Viele Nachteile lassen sich so mit einer Krankenzusatzversicherung für etwa 25 Euro monatlich ausgleichen.
Wer im Krankenhaus keine Massenabfertigung möchte oder Wert legt auf bessere Leistungen bei Brillen, Zahnersatz und Heilpraktikerbehandlungen, ist mit einer Krankenzusatzversicherung gut beraten. Da die Versicherungen mit zahlreichen Tarifvarianten konkurrieren, unterscheiden sich auch die Monatsbeiträge zum Teil erheblich. Ein Vergleich von Beiträgen und Leistungen der einzelnen Anbieter ist lohnend. Wenden Sie sich dafür am besten an einen sachkundigen Versicherungsmakler.